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Ausweispflicht und Alkoholverbot in Prostitutionsstätten in Zeiten der Corona-Pandemie

Die Ausweispflicht und das Alkoholverbot bleiben in Prostitutionsstätten in Niedersachsen bestehen. Das OVG Lüneburg hat mit einem Beschluss vom 14. Oktober 2020 den Antrag abgelehnt, die entsprechenden Verordnungsbestimmungen in der Niedersächsischen Corona-Verordnung vom 7. Oktober 2020 (Nds. GVBl. S. 346) vorläufig außer Vollzug zu setzen. Der Beschluss des OVG Lüneburg ist in der Rechtsprechungsdatenbank der Niedersächsischen Justiz www.rechtsprechung.niedersachsen.de veröffentlicht.

Zuverlässigkeitsprüfung: Verletzung steuerlicher Pflichten wirkt sich aus

Das Oberverwaltungsgericht NRW (OVG NRW) hat die Beschwerde eines Prostitutionsgewerbetreibenden gegen die Versagung vorläufigen Rechtsschutzes zurückgewiesen. Das Verwaltungsgericht (VG) Gelsenkirchen hatte zuvor Anträge zur Erteilung einer vorläufigen Erlaubnis zum Betrieb des Prostitutionsgewerbes abgelehnt. Der Antragstellerin stehe voraussichtlich kein Anspruch auf Erteilung der Erlaubnis zum Betrieb eines Prostitutionsgewerbes nach § 12 Abs. 1 Satz 1 Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) zu. Sie sei entweder wegen fehlender bzw. verspäteter Vorlage einer Steuerunbedenklichkeitsbescheinigung oder wegen erheblicher Steuerrückstände unzuverlässig. Gegen diesen Beschluss des VG Gelsenkirchen richtete sich die Beschwerde.

Quelle: OVG NRW, Beschluss vom 15.01.2020 - 4 B 468/19, www.justiz.nrw.de

Veranstaltung untersagt: Gefilmte Prostitution ist erlaubnispflichtig

Das VG Aachen hat die Klage eines Pornofilmproduzenten abgewiesen, der für eine Veranstaltung mit Amateurdarstellerinnen bzw. -darstellern die erforderliche Erlaubnis nach dem Prostituiertenschutzgesetz nicht beantragt hatte. Die Stadt Aachen hatte die Veranstaltung nicht als - im Regelfall erlaubnisfreie - Filmproduktion, sondern als Prostitutionsveranstaltung eingestuft und die Veranstaltung untersagt. Dagegen richtete sich die Klage.

Quelle: Pressemitteilung VG Aachen, 21.01.2020, www.vg-aachen.nrw.de

Prostitutions-Statistikverordnung

Im Prostituiertenschutzgesetz ist die Erhebung von Daten über die Prostitutionstätigkeit aufgenommen worden. Näheres regelt die vom Bundesrat beschlossene Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV). Sie ist über die Website "Gesetze im Internet" des Bundesjustizministeriums online abrufbar. www.gesetze-im-internet.de/proststatv

Prostitutionsanmeldeverordnung

Die Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV) ist über die Website "Gesetze im Internet" des Bundesjustizministeriums online abrufbar. www.gesetze-im-internet.de/prostav