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6. Fachtag des Projektes "Worte helfen Frauen"

Auch in diesem Jahr wird es im Projekt "Worte helfen Frauen - Übersetzungsleistungen für Frauen in Not" wieder einen Fachtag geben. Am Dienstag, den 03.09.2024, von 10.00 bis 15.30 Uhr, wird der 6. Fachtag im FORUM St. Joseph in Hannover stattfinden. Diesmal geht es vor allem um rechtliche Fragen. Merken Sie sich diesen Termin für diese für Sie kostenlose Veranstaltung schon jetzt in Ihrem Terminkalender vor! Und geben Sie den Termin auch gern an Ihre Netzwerke und Verwaltungen weiter. Der Fachtag richtet sich an (Beratungs-) Stellen, Gleichstellungsbeauftragte, Fachbehörden (z.B. Gesundheits-, Ordnungsämter) und Arztpraxen, die Frauen in Not Beratung und Hilfeleistungen anbieten. Mehr dazu in Kürze. Weitere Informationen zum Projekt unter worte-helfen-frauen.de.

Ende 2023 waren rund 30.600 Prostituierte angemeldet

Zum Jahresende 2023 waren bei den Behörden in Deutschland rund 30.600 Prostituierte nach dem Prostituiertenschutzgesetz (ProstSchG) gültig angemeldet. Das waren 8,3% mehr als im Vorjahr (2022: 28.300). Trotz dieses Anstiegs lag die Zahl somit weiterhin deutlich niedriger als vor der Corona-Pandemie: So waren Ende 2019 und damit vor der Pandemie noch 40.400 Prostituierte angemeldet. Wie das Statistische Bundesamt (Destatis) weiter mitteilt, blieb die Zahl der gültigen oder vorläufigen Genehmigungen für ein Prostitutionsgewerbe im Vergleich zum Vorjahr mit 2.300 Erlaubnissen unverändert. (Ende 2019 2.200 Erlaubnisse). 5.400 Prostituierte hatten die deutsche Staatsangehörigkeit. Das entspricht einem Anteil von 18%. Die drei häufigsten ausländischen Staatsangehörigkeiten der Prostituierten waren die rumänische mit 11.100 (36% aller angemeldeten Prostituierten), die bulgarische mit 3.400 (11%) und die spanische mit 2.100 (7%). Die Statistik beinhaltet die Anmeldungen und Erlaubnisse auf Basis des seit dem 1. Juli 2017 geltenden ProstSchG. Nicht angemeldete Gewerbe und Prostituierte werden in der Statistik nicht erfasst. Quelle: Pressemitteilung Destatis, 12.07.2024, www.destatis.de

Koordinierungskreis gegen Menschenhandel legt vierten Bericht vor

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) hat im Oktober 2023 seinen vierten Bericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht gibt Einblick in die Tätigkeiten der Fachberatungsstellen und Auskunft über die Bedarfe von Betroffenen. Er ergänzt das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamts, welches auf abgeschlossenen Ermittlungsverfahren basiert. Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Betroffenen ist facettenreich und umfasst sowohl psychosoziale Beratung als auch Hilfe bei Behördengängen, sowie Unterstützung zu Themen wie Schwangerschaft und Kindererziehung. Für den Bericht wurden 733 Beratungsfälle ausgewertet, die im gesamten Jahr 2022 bei Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel in Deutschland registriert waren. Von den Betroffenen waren die Mehrheit Frauen und Mädchen (88 Prozent), wobei 68 Prozent zwischen 22 und 39 Jahren alt waren. Etwa die Hälfte der Betroffenen (52 Prozent) stammten aus westafrikanischen Ländern, während sieben Prozent der Betroffenen aus Deutschland kamen. www.kok-gegen-menschenhandel.de

Digitale Suchtberatung in Niedersachsen

Die neue digitale Beratungsplattform DigiSucht macht kostenfreie und professionelle Suchtberatung für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen möglich. Ratsuchende können das digitale Angebot auch mit einer persönlichen Beratung vor Ort ergänzen. In einem geschützten und anonymen Rahmen können sie sich an qualifizierte Suchtberaterinnen und Suchtberater wenden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt das DigiSucht-Projekt und hat die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) mit der Koordination beauftragt. Derzeit erproben vier Modellberatungsstellen in Osnabrück, Delmenhorst, Braunschweig und Hannover die Beratungsplattform und nehmen Anfragen entgegen. Die DigiSucht-Plattform ist unter www.suchtberatung.digital zu erreichen.

Videos als Beratungshilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Deutsche Aidshilfe hat in Zusammenarbeit mit der BzgA zehn Videos erstellt, um die Beratungsarbeit für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu erleichtern. Die Videos geben Antworten auf die wichtigsten Fragen hinsichtlich des Aufenthalts, gesundheitlicher Versorgung und gesellschaftlicher Aspekte. Zu den Themenaspekte gehören das Leben mit HIV und/oder Tuberkulose, queeres Leben, Drogenkonsum und Substitution sowie Sexarbeit und geflüchtete Menschen ohne ukrainischen Pass. www.aidshilfe.de

Broschüre zum Prostituiertenschutzgesetz

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen liegen auch in Form einer Broschüre vor. Enthalten sind alle Regelungen für Prostituierte sowie Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Darüber hinaus sind Adressen und Kontakte zu Beratungsstellen aufgenommen. Die Broschüre Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen steht hier zum Download zur Verfügung.

Das Prostituiertenschutzgesetz

Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft getreten. Ziel des bundesweiten Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Gesetz soll darüber hinaus helfen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution, dazu gehören z.B. Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten, zu bekämpfen.

Kernelemente des Gesetzes

  • für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung
  • für Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin gebunden. Betreiber werden durch die neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer; die Länder bestimmen auch, welche Behörden für die Umsetzung vor Ort zuständig sind. In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.

Für die Erstellung von Informationen zum ProstSchG kann eine umfangreiche Materialiensammlung auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) genutzt werden, die laufend ergänzt wird. Link zur Materialiensammlung des BMFSFJ

Kontakt für Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz: InfoProstSchutzG-NI@ms.niedersachsen.de