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Prostituiertenschutz-Kommission hat sich konstituiert

Die Prostituiertenschutz-Kommission setzt sich aus zwölf Expertinnen und Experten aus unterschiedlichen Fach- und Arbeitsrichtungen zusammen, u.a. aus den Bereichen Menschenhandel, Wissenschaft, Strafverfolgung, Plattformregulierung, soziale Arbeit und Gesundheit. Sie wird erarbeiten, welche konkreten Handlungsoptionen Bund, Länder und Kommunen haben, um den Schutz von Prostituierten vor Zwang und Ausbeutung zu verbessern. Dabei soll sie sich auch Fragestellungen über die Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) durch das Kriminologische Forschungsinstitut Niedersachsen hinaus widmen, um den größtmöglichen Schutz von Prostituierten zu erreichen. Die Kommission wird gesetzliche und nicht-gesetzliche Maßnahmenvorschläge zur Verbesserung des Prostituiertenschutzes erarbeiten. Die gesetzlichen Maßnahmenvorschläge sollen innerhalb von zwölf, die nicht-gesetzlichen Maßnahmenvorschläge innerhalb von 18 Monaten vorgelegt werden. Weitere Informationen zur Evaluation des finden Sie hier: www.bmbfsfj.bund.de

Ferienwohnungen werden für Prostitution genutzt

Der Landkreis Osnabrück warnt vor Fällen von Wohnungsprostitution in kurzfristig angemieteten Ferienwohnungen (sogenannte Pop-Up-Prostitution). Dafür werden Ferienwohnungen über gängige Online-Portale für wenige Tage angemietet und anschließend zur Ausübung sexueller Dienstleistungen genutzt. Die Zweckentfremdung ist oft mit strafbaren Handlungen und möglichen Ausbeutungssituationen verbunden. Bei Vermietungen sollten Schlüssel perönlich übergeben werden, um sicherzustellen, dass die Wohnung auch wirklich von der Person bezogen wird, die die Anmietung vorgenommen hat. Skepsis ist auch angebracht, wenn ungewöhnlich hohe Preise für kurze Mietzeiten geboten werden, Barzahlungen ohne Rechnung verlangt werden oder Hinweise darauf bestehen, dass regelmäßig Gäste in der Wohnung empfangen werden sollen.  Bei Verdachtsmomenten bittet die Kreisverwaltung um eine Meldung. Vermieterinnen und Vermieter sollten in solchen Fällen nicht selbst eingreifen, sondern sich an das Ordnungsamt des Landkreises Osnabrück unter gewerbe@lkos.de oder telefonisch unter 0541/501-4809 wenden sowie alternativ die örtliche Polizei verständigen. www.landkreis-osnabrueck.de

Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution

Mit Förderung des Bundesfrauenministeriums haben fünf Modellprojekte innovative Ansätze erprobt, um Menschen bei ihrem Umstieg aus der Prostitution zu unterstützen. Die InterVal GmbH hat die Projekte wissenschaftlich begleitet und in einem Abschlussbericht zusammengeführt, welche Konzepte sich bewährt haben und was es zu vermeiden gilt, damit ein Umstieg gelingen kann. Der Bericht liefert umfassende Einblicke in die Komplexität der Zielgruppe, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und die verschiedenen Ansätze in der Beratungsarbeit. Seine Empfehlungen richten sich an Verantwortliche aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft und haben zum Ziel, die Umstiegsberatung nachhaltig weiterzuentwickeln. Download von der Internetseite des BMBFSFJ

Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels

Die Bundesregierung hat den ersten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) verabschiedet. Erstmalig werden bewährte und neue Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung, nationale und internationale Kooperation in einem Aktionsplan gebündelt. Der Nationale Aktionsplan ist ein Wegweiser für die gemeinsame Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen – von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung. Der Aktionsplan wird ab sofort sukzessiv umgesetzt. In vier Jahren soll er aktualisiert werden. Download von der Website des BMBFSFJ

Videos als Beratungshilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Deutsche Aidshilfe hat in Zusammenarbeit mit der BzgA zehn Videos erstellt, um die Beratungsarbeit für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu erleichtern. Die Videos geben Antworten auf die wichtigsten Fragen hinsichtlich des Aufenthalts, gesundheitlicher Versorgung und gesellschaftlicher Aspekte. Zu den Themenaspekte gehören das Leben mit HIV und/oder Tuberkulose, queeres Leben, Drogenkonsum und Substitution sowie Sexarbeit und geflüchtete Menschen ohne ukrainischen Pass. www.aidshilfe.de

Broschüre zum Prostituiertenschutzgesetz

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen liegen auch in Form einer Broschüre vor. Enthalten sind alle Regelungen für Prostituierte sowie Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Darüber hinaus sind Adressen und Kontakte zu Beratungsstellen aufgenommen. Die Broschüre Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen steht hier zum Download zur Verfügung.

Das Prostituiertenschutzgesetz

Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft getreten. Ziel des bundesweiten Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Gesetz soll darüber hinaus helfen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution, dazu gehören z.B. Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten, zu bekämpfen.

Kernelemente des Gesetzes

  • für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung
  • für Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin gebunden. Betreiber werden durch die neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer; die Länder bestimmen auch, welche Behörden für die Umsetzung vor Ort zuständig sind. In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.

Für die Erstellung von Informationen zum ProstSchG kann eine umfangreiche Materialiensammlung auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) genutzt werden, die laufend ergänzt wird. Link zur Materialiensammlung des BMFSFJ

Kontakt für Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz: InfoProstSchutzG-NI@ms.niedersachsen.de