Weiter zum Inhalt

Daten zu Menschhandel und Ausbeutung in Deutschland

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel - KOK e.V. präsentiert seinen dritten Datenbericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland. Die Analyse des KOK trägt dazu bei, bessere Erkenntnisse zu Menschenhandel in Deutschland zu erlangen und daraus wirksame Politik zum Schutz der Betroffenen und der erfolgreichen Strafverfolgung zu ziehen. Die Daten werden durch spezialisierte Fachberatungsstellen für Betroffene von Menschenhandel erhoben. Sie zeigen, dass nach Einschätzung der Fachberatungsstellen bei Vorliegen der Straftatbestände Menschenhandel oder Zwangsprostitution nur in sehr wenigen Fällen auch entsprechende Ermittlungen geführt werden. 612 Fälle von spezialisierten Fachberatungsstellen in Deutschland wurden ausgewertet. In 96% der Fälle waren Frauen und Mädchen betroffen. Darüber hinaus bietet der Datenbericht Erkenntnisse zur sozial- und aufenthaltsrechtlichen Situation von Betroffenen von Menschenhandel in Deutschland. www.kok-gegen-menschenhandel.de

Digitale Suchtberatung in Niedersachsen

Die neue digitale Beratungsplattform DigiSucht macht kostenfreie und professionelle Suchtberatung für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen möglich. Ratsuchende können das digitale Angebot auch mit einer persönlichen Beratung vor Ort ergänzen. In einem geschützten und anonymen Rahmen können sie sich an qualifizierte Suchtberaterinnen und Suchtberater wenden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt das DigiSucht-Projekt und hat die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) mit der Koordination beauftragt. Derzeit erproben vier Modellberatungsstellen in Osnabrück, Delmenhorst, Braunschweig und Hannover die Beratungsplattform und nehmen Anfragen entgegen. Die DigiSucht-Plattform ist unter www.suchtberatung.digital zu erreichen.

Videos als Beratungshilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Deutsche Aidshilfe hat in Zusammenarbeit mit der BzgA zehn Videos erstellt, um die Beratungsarbeit für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu erleichtern. Die Videos geben Antworten auf die wichtigsten Fragen hinsichtlich des Aufenthalts, gesundheitlicher Versorgung und gesellschaftlicher Aspekte. Zu den Themenaspekte gehören das Leben mit HIV und/oder Tuberkulose, queeres Leben, Drogenkonsum und Substitution sowie Sexarbeit und geflüchtete Menschen ohne ukrainischen Pass. www.aidshilfe.de

Sexarbeit und Corona

Mit der Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen reduzieren Sexarbeitende das Risiko für eine Corona-Infektion. Auch Kundinnen und Kunden müssen sich an die geltenden Regeln halten. Die Deutsche Aidshilfe stärkt das Gesundheitsverhalten der Sexarbeitenden. Die wichtigsten Fakten zu Corona und Covid-19 werden auf der Website der Deutschen Aidshilfe zusammengefasst und mit Kontaktangaben zu wichtigen Adressen und Beratungsstellen ergänzt. Die Informationen sind dort auch in den Sprachen Englisch, Spanisch, Bulgarisch und Ungarisch zu finden. www.aidshilfe.de/sexarbeit-corona Außerdem können kostenlose mehrsprachige Broschüren zum Thema bestellt werden unter www.aidshilfe.de/shop/sexarbeit-corona

Broschüre zum Prostituiertenschutzgesetz

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen liegen auch in Form einer Broschüre vor. Enthalten sind alle Regelungen für Prostituierte sowie Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Darüber hinaus sind Adressen und Kontakte zu Beratungsstellen aufgenommen. Die Broschüre Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen steht hier zum Download zur Verfügung.

Das Prostituiertenschutzgesetz

Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft getreten. Ziel des bundesweiten Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Gesetz soll darüber hinaus helfen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution, dazu gehören z.B. Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten, zu bekämpfen.

Kernelemente des Gesetzes

  • für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung
  • für Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin gebunden. Betreiber werden durch die neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer; die Länder bestimmen auch, welche Behörden für die Umsetzung vor Ort zuständig sind. In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.

Für die Erstellung von Informationen zum ProstSchG kann eine umfangreiche Materialiensammlung auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) genutzt werden, die laufend ergänzt wird. Link zur Materialiensammlung des BMFSFJ

Kontakt für Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz: InfoProstSchutzG-NI@ms.niedersachsen.de