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Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Unter der kostenlosen Telefonnummer 116 016 ist das Hilfetelefon erreichbar. Auch bei Gewalt in der Prostitution oder gegen Prostituierte oder in Fällen von Menschenhandel und Zwangsprostitution können die Beraterinnen angerufen werden. Die Beratung ist anonym, bei Bedarf werden Anlaufstellen vor Ort genannt. Die Beratung ist mehrsprachig möglich, Gespräche können in 18 Sprachen übersetzt werden. www.hilfetelefon.de

Gesetzentwurf: Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung

Der Gesetzentwurf zur Stärkung der strafrechtlichen Verfolgung des Menschenhandels und der sexuellen Ausbeutung sowie zur Umsetzung der RL(EU) 2024/1712 wird im Bundestag beraten. Ziel des Gesetzentwurfs ist es, den Kampf gegen Menschenhandel in Deutschland zu stärken und Täterinnen und Täter konsequenter zur Rechenschaft zu ziehen. Mit dem Gesetz wird die EU-Richtlinie zur Verhütung und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz seiner Opfer in nationales Recht umgesetzt.  Es sollen weitere Formen von Ausbeutung erfasst und eine allgemeine Nachfragestrafbarkeit für alle Formen des Menschenhandels eingeführt werden. Weitere Informationen zum parlamentarischen Verfahren auf der Website des Bundestages.

Zwangsprostitution ist verboten

Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes darf eine Person nicht als Prostituierte oder Prostituierter in seinem Prostitutionsgewerbe tätig werden lassen, wenn für ihn erkennbar ist, dass

  • diese Person unter 21 Jahre alt ist und durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht wird oder werden soll oder
  • diese Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution gebracht wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll. (ProstSchG § 25)

Im Strafgesetzbuch § 232a Zwangsprostitution ist geregelt, wie eine Person bestraft werden kann, die andere zur Prostitution zwingt.

"Taschengeld-Treffen": Digitale Ausbeutung statt harmloser Verabredung

"Taschengeld-Treffen" sind ein wachsendes Phänomen sexueller Ausbeutung im Internet. Täter nutzen Online-Portale und Messenger-Dienste, um Minderjährige in scheinbar freiwillige Treffen zu verwickeln. Diese werden dann zu sexuellen Handlungen gegen geringe Geldbeträge oder Geschenke aufgefordert. Was für Jugendliche wie eine "einfache Möglichkeit, Geld zu verdienen" erscheint, ist rechtlich klar sexueller Missbrauch – mit gravierenden psychischen und körperlichen Folgen für die Betroffenen. Diese Ausbeutung kann sowohl digital stattfinden, beispielsweise durch intime Bilder, Videos oder Livestreaming, als auch analog mit körperlichem Kontakt. Betroffene nehmen sich selbst oft nicht als Opfer sexueller Gewalt wahr, oder fühlen sich schuldig, was das Suchen von Hilfe erschwert. Die Polizeiliche Kriminalprävention der Länder und des Bundes informiert zu "Taschengeld-Treffen" und zeigt Hilfemöglichkeiten auf. www.polizei-beratung.de

Sexuelle Ausbeutung durch Loverboys

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW zeigt auf YouTube, wie "Loverboys" junge Frauen durch Täuschung, Zwang und Drohungen in die sexuelle Ausbeutung zwingen.