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Hilfetelefon "Gewalt gegen Frauen"

Unter der kostenlosen Telefonnummer 116 016 ist das Hilfetelefon erreichbar. Auch bei Gewalt in der Prostitution oder gegen Prostituierte oder in Fällen von Menschenhandel und Zwangsprostitution können die Beraterinnen angerufen werden. Die Beratung ist anonym, bei Bedarf werden Anlaufstellen vor Ort genannt. Die Beratung ist mehrsprachig möglich, Gespräche können in 18 Sprachen übersetzt werden. www.hilfetelefon.de

Zwangsprostitution ist verboten

Der Betreiber eines Prostitutionsgewerbes darf eine Person nicht als Prostituierte oder Prostituierter in seinem Prostitutionsgewerbe tätig werden lassen, wenn für ihn erkennbar ist, dass

  • diese Person unter 21 Jahre alt ist und durch Dritte zur Aufnahme oder Fortsetzung der Prostitution gebracht wird oder werden soll oder
  • diese Person von Dritten durch Ausnutzung einer Zwangslage, ihrer Hilflosigkeit, die mit ihrem Aufenthalt in einem fremden Land verbunden ist, oder ihrer persönlichen oder wirtschaftlichen Abhängigkeit zur Prostitution gebracht wird oder werden soll oder diese Person von Dritten ausgebeutet wird oder werden soll. (ProstSchG § 25)

Im Strafgesetzbuch § 232a Zwangsprostitution ist geregelt, wie eine Person bestraft werden kann, die andere zur Prostitution zwingt.

Sexuelle Ausbeutung durch Loverboys

Das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Gleichstellung NRW zeigt auf YouTube, wie "Loverboys" junge Frauen durch Täuschung, Zwang und Drohungen in die sexuelle Ausbeutung zwingen.