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Praxisleitfaden unterstützt den Umstieg aus der Prostitution

Wie kann Beratung zur Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution erfolgreich sein? Ein Praxisleitfaden bündelt wertvolle Tipps, Einblicke und Anregungen aus fünf Modellprojekten. Denn Umstieg bedeutet nicht nur die Aufnahme einer alternativen Erwerbstätigkeit. Er ist ein Neuanfang in fast jeder Hinsicht und ein komplexes Unterfangen. Der Praxisleitfaden enthält Empfehlungen für die klassische Sozialberatung, praxisnahe Beispiele für den Umstieg und die Existenzsicherung sowie organisatorische Hinweise für die Entwicklung eines individuellen Umstiegskonzeptes. Er richtet sich sowohl an Fachberatungsstellen mit bereits etablierter Umstiegsberatung als auch an solche, die dies zukünftig anbieten möchten. Das Forschungsunternehmen InterVal hat die vom Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMFSFJ) geförderten Projekte wissenschaftlich begleitet. Ein Abschlussbericht zu den Modellprojekten wird im Frühjahr 2025 veröffentlicht. Download des Praxisleitfadens von der Website des BMFSFJ

Leitfaden zur gesundheitlichen Beratung nach §10 ProstSchG

Das Bundesfamilienministerium hat einen Leitfaden zur Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG erstellt. Der Leitfaden basiert auf praktischen Erfahrungen, bestehenden Handreichungen sowie Informationen aus zahlreichen Fachtagungen, Workshops, Seminaren, Arbeitskreisen, runden Tischen und vielen weiteren Gesprächen mit Fachleuten und auch Prostituierten. Ziel der Handreichung ist es, Beraterinnen und Berater dabei zu unterstützen, die Rechte von Menschen in der Prostitution zu stärken, ihre sexuelle Gesundheit zu fördern und damit aktiv Zeichen gegen Stigmatisierung und Abhängigkeiten zu setzen.
Download: Leitfaden zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

Materialiensammlung des BMFSFJ zur Erstellung von Informationen

Für die Erstellung von Informationen zum ProstSchG kann eine umfangreiche Materialiensammlung auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) genutzt werden. Die Materialiensammlung wird laufend ergänzt.
Link zur Materialiensammlung des BMFSFJ
 

  • Textbausteine liefern Inhalte zu den bundesweit gültigen Themen des Informations- und Beratungsgesprächs, das die Behörde bei der Anmeldung mit der bzw. dem Prostituierten führen muss. Sie können - ergänzt durch Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten und regional relevante Regelungen - für die Erstellung eigener Informationsmaterialien verwendet werden. Die Textbausteine stehen in Kürze in mehreren Sprachen zum Download bereit.
    Download Textbausteine

  • Das Faltblatt "Prostituiertenschutzgesetz. Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit" fasst kompakt und anschaulich die wichtigsten Informationen zum Anmeldeverfahren zusammen. Es steht als Download bereit und kann auch als gedruckte Publikation von Behörden bestellt werden.
    Download Faltblatt Anmeldung

Prostitutions-Statistikverordnung

Im Prostituiertenschutzgesetz ist die Erhebung von Daten über die Prostitutionstätigkeit aufgenommen worden. Näheres regelt die vom Bundesrat beschlossene Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV). Sie ist über die Website "Gesetze im Internet" des Bundesjustizministeriums online abrufbar.
BGBl I 2017, 1934 Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz vom 13. Juni 2017

Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV

Die Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV) wurde ebenfalls vom Bundesrat beschlossen. Sie ist über die Website "Gesetze im Internet" des Bundesjustizministeriums online abrufbar.
BGBl I 2017, 1930 Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter vom 13. Juni 2017