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Leitfaden zur gesundheitlichen Beratung nach §10 ProstSchG

Das Bundesfamilienministerium hat einen Leitfaden zur Gesundheitsberatung nach §10 ProstSchG erstellt. Der Leitfaden basiert auf praktischen Erfahrungen, bestehenden Handreichungen sowie Informationen aus zahlreichen Fachtagungen, Workshops, Seminaren, Arbeitskreisen, runden Tischen und vielen weiteren Gesprächen mit Fachleuten und auch Prostituierten. Ziel der Handreichung ist es, Beraterinnen und Berater dabei zu unterstützen, die Rechte von Menschen in der Prostitution zu stärken, ihre sexuelle Gesundheit zu fördern und damit aktiv Zeichen gegen Stigmatisierung und Abhängigkeiten zu setzen.
Download: Leitfaden zur gesundheitlichen Beratung nach § 10 des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG)

Materialiensammlung des BMFSFJ zur Erstellung von Informationen

Für die Erstellung von Informationen zum ProstSchG kann eine umfangreiche Materialiensammlung auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) genutzt werden. Die Materialiensammlung wird laufend ergänzt.
Link zur Materialiensammlung des BMFSFJ
 

  • Textbausteine liefern Inhalte zu den bundesweit gültigen Themen des Informations- und Beratungsgesprächs, das die Behörde bei der Anmeldung mit der bzw. dem Prostituierten führen muss. Sie können - ergänzt durch Informationen zu regionalen Unterstützungsangeboten und regional relevante Regelungen - für die Erstellung eigener Informationsmaterialien verwendet werden. Die Textbausteine stehen in Kürze in mehreren Sprachen zum Download bereit.
    Download Textbausteine

  • Das Faltblatt "Prostituiertenschutzgesetz. Informationen über das Verfahren zur Anmeldung einer Prostitutionstätigkeit" fasst kompakt und anschaulich die wichtigsten Informationen zum Anmeldeverfahren zusammen. Es steht als Download bereit und kann auch als gedruckte Publikation von Behörden bestellt werden.
    Download Faltblatt Anmeldung

Prostitutions-Statistikverordnung

Im Prostituiertenschutzgesetz ist die Erhebung von Daten über die Prostitutionstätigkeit aufgenommen worden. Näheres regelt die vom Bundesrat beschlossene Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz (Prostitutions-Statistikverordnung - ProstStatV). Sie ist über die Website "Gesetze im Internet" des Bundesjustizministeriums online abrufbar.
BGBl I 2017, 1934 Verordnung über die Führung einer Bundesstatistik nach dem Prostituiertenschutzgesetz vom 13. Juni 2017

Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV

Die Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter (Prostitutionsanmeldeverordnung - ProstAV) wurde ebenfalls vom Bundesrat beschlossen. Sie ist über die Website "Gesetze im Internet" des Bundesjustizministeriums online abrufbar.
BGBl I 2017, 1930 Verordnung über das Verfahren zur Anmeldung einer Tätigkeit als Prostituierte oder Prostituierter vom 13. Juni 2017