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Fachtag: Umstieg aus der Prostitution

6. Juni 2024, 11.30 bis 18.00 Uhr

Interval GmbH lädt herzlich ein zur Fachtagung "Umstieg aus der Prostitution". Seit August 2021 fördert das Bundesministerium für Familie, Senioren, Frauen und Jugend fünf Projekte zur Umstiegsberatung von Menschen in der Prostitution über einen Zeitraum von drei Jahren. Interval begleitet diese Projekte wissenschaftlich, um die gewonnenen Erkenntnisse für die Weiterentwicklung von Umstiegskonzepten und Unterstützungsangeboten zu nutzen. Auf der Fachtagung werden die Ergebnisse präsentiert und mit der Fachöffentlichkeit aus Praxis, Politik und Wissenschaft diskutiert.
Bei Interesse an einer Teilnahme senden Sie bitte bis zum 1. April 2024 eine E-Mail an: umstieg@interval-berlin.de mit der Angabe von Namen, E-Mail-Adressen und Organisation der interessierten Personen. Die endgültige Bestätigung oder Absage Ihrer Teilnahme wird voraussichtlich bis zum 15. April 2024 erfolgen.
Veranstaltungsort: Konferenzzentrum Mauerstraße 27, 10117 Berlin

Koordinierungskreis gegen Menschenhandel legt vierten Bericht vor

Der Bundesweite Koordinierungskreis gegen Menschenhandel e.V. (KOK) hat im Oktober 2023 seinen vierten Bericht zu Menschenhandel und Ausbeutung in Deutschland veröffentlicht. Der Bericht gibt Einblick in die Tätigkeiten der Fachberatungsstellen und Auskunft über die Bedarfe von Betroffenen. Er ergänzt das Bundeslagebild Menschenhandel und Ausbeutung des Bundeskriminalamts, welches auf abgeschlossenen Ermittlungsverfahren basiert. Der Beratungs- und Unterstützungsbedarf von Betroffenen ist facettenreich und umfasst sowohl psychosoziale Beratung als auch Hilfe bei Behördengängen, sowie Unterstützung zu Themen wie Schwangerschaft und Kindererziehung. Für den Bericht wurden 733 Beratungsfälle ausgewertet, die im gesamten Jahr 2022 bei Fachberatungsstellen gegen Menschenhandel in Deutschland registriert waren. Von den Betroffenen waren die Mehrheit Frauen und Mädchen (88 Prozent), wobei 68 Prozent zwischen 22 und 39 Jahren alt waren. Etwa die Hälfte der Betroffenen (52 Prozent) stammten aus westafrikanischen Ländern, während sieben Prozent der Betroffenen aus Deutschland kamen. www.kok-gegen-menschenhandel.de

Digitale Suchtberatung in Niedersachsen

Die neue digitale Beratungsplattform DigiSucht macht kostenfreie und professionelle Suchtberatung für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen möglich. Ratsuchende können das digitale Angebot auch mit einer persönlichen Beratung vor Ort ergänzen. In einem geschützten und anonymen Rahmen können sie sich an qualifizierte Suchtberaterinnen und Suchtberater wenden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt das DigiSucht-Projekt und hat die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) mit der Koordination beauftragt. Derzeit erproben vier Modellberatungsstellen in Osnabrück, Delmenhorst, Braunschweig und Hannover die Beratungsplattform und nehmen Anfragen entgegen. Die DigiSucht-Plattform ist unter www.suchtberatung.digital zu erreichen.

Videos als Beratungshilfe für Geflüchtete aus der Ukraine

Die Deutsche Aidshilfe hat in Zusammenarbeit mit der BzgA zehn Videos erstellt, um die Beratungsarbeit für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu erleichtern. Die Videos geben Antworten auf die wichtigsten Fragen hinsichtlich des Aufenthalts, gesundheitlicher Versorgung und gesellschaftlicher Aspekte. Zu den Themenaspekte gehören das Leben mit HIV und/oder Tuberkulose, queeres Leben, Drogenkonsum und Substitution sowie Sexarbeit und geflüchtete Menschen ohne ukrainischen Pass. www.aidshilfe.de

Sexarbeit und Corona

Mit der Einhaltung von Hygiene- und Schutzmaßnahmen reduzieren Sexarbeitende das Risiko für eine Corona-Infektion. Auch Kundinnen und Kunden müssen sich an die geltenden Regeln halten. Die Deutsche Aidshilfe stärkt das Gesundheitsverhalten der Sexarbeitenden. Die wichtigsten Fakten zu Corona und Covid-19 werden auf der Website der Deutschen Aidshilfe zusammengefasst und mit Kontaktangaben zu wichtigen Adressen und Beratungsstellen ergänzt. Die Informationen sind dort auch in den Sprachen Englisch, Spanisch, Bulgarisch und Ungarisch zu finden. www.aidshilfe.de/sexarbeit-corona Außerdem können kostenlose mehrsprachige Broschüren zum Thema bestellt werden unter www.aidshilfe.de/shop/sexarbeit-corona

Broschüre zum Prostituiertenschutzgesetz

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen liegen auch in Form einer Broschüre vor. Enthalten sind alle Regelungen für Prostituierte sowie Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Darüber hinaus sind Adressen und Kontakte zu Beratungsstellen aufgenommen. Die Broschüre Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen steht hier zum Download zur Verfügung.

Das Prostituiertenschutzgesetz

Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft getreten. Ziel des bundesweiten Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Gesetz soll darüber hinaus helfen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution, dazu gehören z.B. Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten, zu bekämpfen.

Kernelemente des Gesetzes

  • für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung
  • für Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht

Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin gebunden. Betreiber werden durch die neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.

Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes

Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer; die Länder bestimmen auch, welche Behörden für die Umsetzung vor Ort zuständig sind. In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.

Für die Erstellung von Informationen zum ProstSchG kann eine umfangreiche Materialiensammlung auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) genutzt werden, die laufend ergänzt wird. Link zur Materialiensammlung des BMFSFJ

Kontakt für Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz: InfoProstSchutzG-NI@ms.niedersachsen.de