Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes
Das Bundesministerium für Bildung, Familie, Senioren, Frauen und Jugend (BMBFSFJ) hat dem Bundestag die Ergebnisse zur umfangreichen und unabhängigen Evaluation des Prostituiertenschutzgesetzes (ProstSchG) am 24. Juni 2025 vorgelegt. Die Evaluation wurde vom Kriminologischen Forschungsinstitut Niedersachsen (KFN) unter Berücksichtigung von Praxiserfahrungen, insbesondere aus den Ländern und von Prostituierten selbst, durchgeführt. Insgesamt zeigt der Bericht sowohl Stärken als auch Schwächen des Gesetzes auf und liefert konkrete Empfehlungen, um Prostituierte besser zu schützen und Zwangsprostitution und Menschenhandel besser zu bekämpfen.
Der Evaluationsbericht, eine Kurzversion des KFN-Gesamtgutachtens sowie die beiden Begleitgutachten zu den Themen Baurecht und Freiwilligkeit stehen auf der Internetseite des BMBFSFJ zum Download bereit.
Unterstützung des Umstiegs aus der Prostitution
Mit Förderung des Bundesfrauenministeriums haben fünf Modellprojekte innovative Ansätze erprobt, um Menschen bei ihrem Umstieg aus der Prostitution zu unterstützen. Die InterVal GmbH hat die Projekte wissenschaftlich begleitet und in einem Abschlussbericht zusammengeführt, welche Konzepte sich bewährt haben und was es zu vermeiden gilt, damit ein Umstieg gelingen kann. Der Bericht liefert umfassende Einblicke in die Komplexität der Zielgruppe, die Zusammenarbeit mit Kooperationspartnern und die verschiedenen Ansätze in der Beratungsarbeit. Seine Empfehlungen richten sich an Verantwortliche aus Politik, Verwaltung und Wissenschaft und haben zum Ziel, die Umstiegsberatung nachhaltig weiterzuentwickeln. Download von der Internetseite des BMBFSFJ
Aktionsplan zur Bekämpfung des Menschenhandels
Die Bundesregierung hat den ersten Nationalen Aktionsplan zur Prävention und Bekämpfung des Menschenhandels und zum Schutz der Betroffenen (NAP MH) verabschiedet. Erstmalig werden bewährte und neue Maßnahmen aus den Bereichen Prävention, Opferschutz, Strafverfolgung, nationale und internationale Kooperation in einem Aktionsplan gebündelt. Der Nationale Aktionsplan ist ein Wegweiser für die gemeinsame Bekämpfung des Menschenhandels in all seinen Formen – von sexueller Ausbeutung bis hin zur Arbeitsausbeutung. Der Aktionsplan wird ab sofort sukzessiv umgesetzt. In vier Jahren soll er aktualisiert werden. Download von der Website des BMBFSFJ
Digitale Suchtberatung in Niedersachsen
Die neue digitale Beratungsplattform DigiSucht macht kostenfreie und professionelle Suchtberatung für suchtgefährdete und suchtkranke Menschen und deren Angehörige in Niedersachsen möglich. Ratsuchende können das digitale Angebot auch mit einer persönlichen Beratung vor Ort ergänzen. In einem geschützten und anonymen Rahmen können sie sich an qualifizierte Suchtberaterinnen und Suchtberater wenden. Das Niedersächsische Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung unterstützt das DigiSucht-Projekt und hat die Niedersächsische Landesstelle für Suchtfragen (NLS) mit der Koordination beauftragt. Derzeit erproben vier Modellberatungsstellen in Osnabrück, Delmenhorst, Braunschweig und Hannover die Beratungsplattform und nehmen Anfragen entgegen. Die DigiSucht-Plattform ist unter www.suchtberatung.digital zu erreichen.
Videos als Beratungshilfe für Geflüchtete aus der Ukraine
Die Deutsche Aidshilfe hat in Zusammenarbeit mit der BzgA zehn Videos erstellt, um die Beratungsarbeit für geflüchtete Menschen aus der Ukraine zu erleichtern. Die Videos geben Antworten auf die wichtigsten Fragen hinsichtlich des Aufenthalts, gesundheitlicher Versorgung und gesellschaftlicher Aspekte. Zu den Themenaspekte gehören das Leben mit HIV und/oder Tuberkulose, queeres Leben, Drogenkonsum und Substitution sowie Sexarbeit und geflüchtete Menschen ohne ukrainischen Pass. www.aidshilfe.de
Broschüre zum Prostituiertenschutzgesetz

Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen liegen auch in Form einer Broschüre vor. Enthalten sind alle Regelungen für Prostituierte sowie Betreiberinnen und Betreiber von Prostitutionsstätten. Darüber hinaus sind Adressen und Kontakte zu Beratungsstellen aufgenommen. Die Broschüre Prostituiertenschutzgesetz in Niedersachsen steht hier zum Download zur Verfügung.
Das Prostituiertenschutzgesetz
Um Frauen und Männer besser vor Menschenhandel und Zwangsprostitution zu schützen und um die Situation der Prostituierten zu verbessern, ist am 1. Juli 2017 das Gesetz zur Regulierung des Prostitutionsgewerbes sowie zum Schutz von in der Prostitution tätigen Personen (Prostituiertenschutzgesetz-ProstSchG) in Kraft getreten. Ziel des bundesweiten Gesetzes ist es, das sexuelle Selbstbestimmungsrecht von Prostituierten zu stärken und Grundlagen für bessere Arbeitsbedingungen zu schaffen. Das Gesetz soll darüber hinaus helfen, gefährliche Erscheinungsformen der Prostitution zu verdrängen und Kriminalität in der Prostitution, dazu gehören z.B. Menschenhandel, Gewalt und Ausbeutung von Prostituierten, zu bekämpfen.
Kernelemente des Gesetzes
- für Prostituierte die Einführung einer Anmeldepflicht und einer verbindlichen gesundheitlichen Beratung
- für Prostitutionsgewerbe die Einführung einer Erlaubnispflicht
Die Erlaubnis für den Betrieb eines Prostitutionsgewerbes ist an die Erfüllung bestimmter Mindestanforderungen und an die persönliche Zuverlässigkeit des Betreibers oder der Betreiberin gebunden. Betreiber werden durch die neuen Regelungen stärker in die Verantwortung genommen und müssen bei Gesetzesverstößen mit empfindlichen Sanktionen rechnen.
Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes
Die Umsetzung des Prostituiertenschutzgesetzes fällt in die Verantwortung der Bundesländer; die Länder bestimmen auch, welche Behörden für die Umsetzung vor Ort zuständig sind. In Niedersachsen sind die Region Hannover, die Landkreise und die kreisfreien Städte zuständig.
Für die Erstellung von Informationen zum ProstSchG kann eine umfangreiche Materialiensammlung auf der Website des Bundesfamilienministeriums (BMFSFJ) genutzt werden, die laufend ergänzt wird. Link zur Materialiensammlung des BMFSFJ
Kontakt für Informationen zum Prostituiertenschutzgesetz: InfoProstSchutzG-NI@ms.niedersachsen.de